Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung/Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
Ziel der Hilfe:
Motivation und Unterstützung zur eigenverantwortlichen Lebensführung und sozialen Integration, orientiert an den individuellen Bedürfnissen des jungen Erwachsenen
Wer kann diese Hilfe bekommen?
Junge Erwachsene von 18 bis 21 Jahren.
In welchen Situationen können junge geflüchtete Erwachsene diese Hilfe bekommen?
- Bei unsicherem bzw. ungeklärtem Aufenthalt in Deutschland/ Perspektivenklärung.
- Bei psychosomatischen Erkrankungen: z.B. Panikattacken, Schlaflosigkeit, Heimweh, großem Druck und Unsicherheiten.
- Bei Schul-, Ausbildungs- und Jobproblemen.
- Bei Problemen mit Gewalt, Mobbing, Rassismus.
- Bei Konflikten mit dem Gesetz: Polizei, Gericht
- Bei Drogenkonsum/ Sucht/ Prostitution.
Bei belastenden Familienverhältnissen: z.B. Trennung von den Eltern/ der Familie/ belastender Fluchtgeschichte/ Heimweh/ großer Sorge um die Familie zu Hause.
Wo findet die Hilfe statt?
Bei Ämtern, Behörden, z.B. Jobcenter, Ausländerbehörde, Rechtanwalt, Agentur für Arbeit, Jugendmigrationsdienst, Deutschkursanbietern,
in den Räumen des Trägers,
bei dem jungen Erwachsenen zu Hause.
Wer führt die Hilfe durch?
Erfahrene, anerkannte, pädagogische Fachkräfte von Weltbürger gGmbH.
Aufgrund der vielfältigen Herkunftsländer und auch kulturellen Hintergründe der Klient*innen ergibt sich die Notwendigkeit der Mehrsprachigkeit und Multiprofessionalität des Teams. Die bestehende Sprachenvielfalt kann kontinuierlich bedarfsgerecht erweitert werden.
Weltbürger gGmbH achtet bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter*innen darauf, dass diese neben ihren fachlichen Qualifikationen auch über Weltoffenheit sowie über ein hohes Maß an Toleranz und Akzeptanz verfügen. Sie gehen bei ihrer Arbeit vom Prinzip der wertschätzenden Anerkennung und einer systemischen Sichtweise aus. Darüber hinaus besitzen sie auch die erforderliche interkulturelle Kompetenz und Methodik, um die Klient*innen mit Migrationshintergrund beraten und unterstützen zu können.
Wie sieht die Unterstützung für junge Volljährige aus?
Einzelberatung in einer Sprache, in der er*sie sich sicher verständigen kann, Unterstützung beim Erarbeiten einer Tagesstruktur, Unterstützung bei den vereinbarten Hilfeplanzielen, Stärkung des Selbstvertrauens und Führen von Motivationsgesprächen,
Vor- und Nachbereitung von Terminen bei Ämtern und Behörden,
Unterstützung bei der Erarbeitung einer Perspektive: z.B. bei Antragstellungen, Anmeldungen für Deutschkurse, Finden von Jobs, Praktikum, Ausbildungsplatz, Schulabschluss nachholen auf dem 2. Bildungsweg, Bewerbungen schreiben, bei der Wohnungssuche,
Netzwerkarbeit: Anbindung an geeignete Angebote, z.B. Jugendmigrationsdienst, Jugendberufsberatung, Freizeiteinrichtungen, Sportverein, VHS, Musikschule, Nachhilfeeinrichtungen u.a.,
Erstellung von Entwicklungsberichten gemeinsam mit dem jungen Erwachsenen für die Hilfeplanung.
Wege zu uns / Ansprechpartner:
Das jeweils zuständige regionale Jugendamt prüft zunächst den Bedarf. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr zuständiges Jugendamt.
Ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung muss von den jungen Erwachsenen im Jugendamt gestellt werden.
Das Jugendamt beauftragt uns gegebenenfalls und finanziert die Hilfe.
Was erreicht werden soll, wird mit allen Beteiligten gemeinsam in einem Hilfeplan im Jugendamt festgeschrieben. Der Hilfeplan bildet die Arbeitsgrundlage und wird in einem verabredeten Zeitraum überprüft. Ziele werden individuell am Bedarf orientiert formuliert und mit Unterstützung der Fachkraft umgesetzt.
Bei Fragen können Sie uns unter der Telefonnummer 030 60 96 18 60 erreichen.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Sprechstunde mittwochs von 9:00-15:00 Uhr,
Ansprechpartnerin ist Frau Schmiermund.
Gesetzliche Grundlage
§41(1) SGB VIII „Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.“
§ 35 SGB VIII „Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen Rechnung tragen.“
§30 SGB VIII „Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“