Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung- BEWER:

Rahmen der Betreuung

Wir bieten 20 Plätze für interkulturelles betreutes Einzelwohnen für Erwachsene mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung an (gemäß §§ 53,54 SGB VII als Leistung gemäß §78 SGB IX i.V.m. §113  SGB IX).

Über die Eingliederungshilfe bieten wir dabei Menschen insbesondere mit, aber auch ohne Migrationshintergrund, die Möglichkeit, ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen und unterstützen sie dabei bedarfsgerecht durch die Betreuung in der eigenen Wohnung.  

Ziele der Betreuung

Die Ziele sind die Verschlimmerung der Behinderung zu verhindern, eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, die persönliche Entwicklung zu fördern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern.

Wer kann diese Betreuung bekommen?

Voraussetzungen für die Betreuung der Klient*innen sind eine vordergründige geistige und/oder körperliche Behinderung erwachsener Menschen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs, sowie das Leben außerhalb der elterlichen Wohnung in bereits eigener Wohnung oder mit geplantem Auszug aus der elterlichen Wohnung. Die Betreuung kann nur freiwillig erfolgen und es müssen erreichbare Ziele im Hilfebedarf erkenntlich sein.

Die betreuten Personen sollten dabei über die Fähigkeit verfügen,  mit Unterstützung  in einer eigenen Wohnung zu leben und in den meisten Lebensbereichen selbstständig zu sein. Das heißt, sie benötigen nur in Teilbereichen sozialpädagogische Hilfe.

Nicht enthalten in der Leistung sind Hilfen zu täglichen Verrichtungen, auf die ggf. einzelne betreute Menschen einen Anspruch nach § 14 SGB XI haben. Ansprüche nach § 14 SGB XI werden durch andere zuständige Leistungsträger erbracht. Soweit ein Anspruch auf Leistungen nach SGB XI und SGB V besteht, koordiniert der Träger Weltbürger gGmbH bei Bedarf deren Umsetzung durch externe Anbieter.

Wo findet die Betreuung statt?

  • In den Wohnungen der Klient*innen.
  • In unseren barrierefreien Räumen in der Nordhauser Straße in Charlottenburg-Nord.

Wer führt die Betreuung durch?

Unsere Mitarbeiter*innen, mit und ohne Migrationshintergrund, haben u.a. folgende berufliche Qualifikationen:

  • Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen
  • Diplompädagog*innen
  • Psycholog*innen
  • Erzieher*innen

Um den vielfältigen Herkunftsländern und kulturellen Hintergründe unserer Klient*innen gerecht zu werden, sind unsere Bezugsbetreuer*innen in den verschiedensten Sprachen und Methoden zuhause, sodass wir unsere Betreuung häufig in der Muttersprache unserer Klient*innen anbieten können. Die bestehende Sprachenvielfalt wird kontinuierlich bedarfsgerecht erweitert.

Weltbürger gGmbH achtet bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter*innen darauf, dass diese neben ihren fachlichen Qualifikationen auch über Weltoffenheit sowie ein hohes Maß an Toleranz und Akzeptanz verfügen. Sie gehen bei ihrer Arbeit vom Prinzip der wertschätzenden Anerkennung, der Aktivierung im interkulturellen Kontext, der Ressourcenorientierung und einer systemischen Sichtweise aus.

Wie sieht die Unterstützung aus?

Mit dem Bezugsbetreuungssystem unterstützen wir unsere Klient*innen, auf der Grundlage ihrer individuellen Bedürfnisse  dabei, ihre Fähigkeiten in der Alltagsstrukturierung bestmöglich zu erhalten, wiederzuerlangen und auszubauen. Das Hauptziel liegt darin, möglichst selbstständig das eigene Leben zu strukturieren, soziale Beziehungen zu gestalten und Einsamkeit und Isolation zu verhindern.

Der Betreuungsumfang und die Betreuungsinhalte werden zu Beginn der Betreuung individuell abgestimmt und im Laufe der Betreuung  immer wieder neu angepasst.

Wir bieten sowohl niedrigschwellige Gruppenarbeit nach Bedarf und Interesse als auch Einzelkontakte der Klient*innen mit den Betreuer*innen an.

Die Betreuung durch Weltbürger gGmbH  bietet  Erwachsenen mit geistigen, psychischen und körperlichen Behinderungen Unterstützung in den folgenden Bereichen:

  1. Alltägliche Lebensführung
  2. Individuelle Basisversorgung
  3. Gestaltung sozialer Beziehungen
  4. Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
  5. Kommunikation und Orientierung
  6. Emotionale und psychische Entwicklung
  7. Gesundheitsförderung und –erhalt
  8. Integration in das Arbeitsleben / Beschäftigung

Wege zu uns

Wenn Sie selbst oder Ihre Angehörigen Betreuungsbedarf haben, melden Sie sich bitte montags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr bei uns unter der Telefonnummer 030 60 96 18 60. Ansprechpartner ist Herr Tokdemir.

Wir arbeiten mit dem Netzwerk LOTSE Berlin zusammen, das Beratung, Orientierung und Vermittlung für betreute Wohnformen für Menschen mit Behinderung anbietet.

https://www.lotse-berlin.de/

Gesetzliche Grundlage:

„Die Eingliederungshilfe ist die wichtigste Unterstützungsleistung vom Staat für Menschen mit Behinderungen. Mit ihrer Hilfe sollen sie möglichst genauso am Leben teilnehmen können wie Menschen ohne Behinderung (…) Seit 01.01.2020 ist die Eingliederungshilfe nicht mehr Teil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Das Recht, als Mensch mit Behinderungen Unterstützung zu bekommen, ist ein eigenes Leistungsrecht im SGB IX. Grund dafür ist das Bundesteilhabegesetz – das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.“

Neudefinition: Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention, 2019:

Menschen mit Behinderung sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“

Leistungen zur Sozialen Teilhabe gemäß § 113 SGB IX:

„(1) Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, (…) Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen.“