Sozialpädagogische Familienhilfe-SPFH

Ziele der Hilfe:

Wertschätzung der elterlichen Erziehungsverantwortung und familiären Autonomie,

Wiederherstellung, Sicherung und Stabilisierung der familiären Erziehungskompetenz,

Erstellen und Nutzen von Netzwerken,

Hilfe zur Selbsthilfe für begrenzte Zeit, in der Regel nicht mehr als 2 Jahre.

In welchen Situationen können Familien diese Hilfe z.B. bekommen?

In einer Krisensituation, in der sie aufgrund der persönlichen Lebensgeschichten ihrer Familienmitglieder bei der Bewältigung ihres Alltags, insbesondere bei der Erziehung ihrer Kinder, Hilfe benötigen:

Z.B. bei Gewalt in der Familie, Ehekonflikten oder bei Migrationsproblemen/Integrationsproblemen, wie z.B. Sprachbarrieren, interkulturellen Konflikten, Kommunikationsproblemen mit Kita und Schule, Schwierigkeiten im Umgang mit Ämtern und Behörden

Wie sieht die Unterstützung der SPFH aus?

Termine nach Absprache, meist 1-2-mal in der Woche, telefonische Erreichbarkeit

Erziehungsberatung: Kinderrechte umsetzen, Kinder schützen und ihre Bedürfnisse erkennen

Beratung zu Frauenbildern und Frauenrechten

Paarberatung bei Ehekonflikten, Rollenkonflikten, Verständnis von Ehrenkodex, Gewalterfahrungen

Begleitung zu Ämtern und Behörden, z.B. Jobcenter, Grundsicherungsamt, Landesamt für Einwanderung, Ausländerbehörde, Anwält*innen, Kindergarten, Schule, Kinderärzt*innen

Anbindung an Beratungsangebote im Bezirk: z.B. Migrationsberatung, Eltern-Kind-Zentrum, Nachbarschaftsheime u.a.

Termine mit einzelnen Familienmitgliedern, Familienkonferenzen

Manchmal Mitwirkung bei Familienzusammenführungen

Erstellung von Entwicklungsberichten mit den Familien

Wer kann diese Hilfe bekommen?

Alle Familien, in denen minderjährige Kinder leben und die vorübergehende professionelle Unterstützung brauchen: Familien mit und ohne Migrationshintergrund, geflüchtete Familien, Alleinerziehende, Patchwork-Familien, Regenbogenfamilien.

Wo findet die Hilfe statt?

Bei der Familie zu Hause,

ggf. bei Ämtern, Behörden, Kinderärzt*innen, Schulen, Sportvereinen und Kindergärten, Beratungsstellen, Nachbarschaftsheimen, Eltern-Kind-Zentren, Migrationsdiensten, Anwält*innen,

in öffentlichen Bereichen, z.B. auf dem Spielplatz, im Zoo, im Park

in den Räumen des Trägers.

Wer führt die Hilfe durch?

Erfahrene, anerkannte, pädagogische Fachkräfte von Weltbürger gGmbH.

Aufgrund der vielfältigen Herkunftsländer und auch kulturellen Hintergründe der Klient*innen ergibt sich die Notwendigkeit der Mehrsprachigkeit und Multiprofessionalität des Teams. Die bestehende Sprachenvielfalt kann kontinuierlich bedarfsgerecht erweitert werden.

 

Weltbürger gGmbH achtet bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter*innen darauf, dass diese neben ihren fachlichen Qualifikationen auch über Weltoffenheit sowie ein hohes Maß an Toleranz und Akzeptanz verfügen. Sie gehen bei ihrer Arbeit vom Prinzip der wertschätzenden Anerkennung und einer systemischen Sichtweise aus. Darüber hinaus besitzen sie auch die erforderliche interkulturelle Kompetenz und Methodik, um die Klient*innen mit Migrationshintergrund  beraten und unterstützen zu können.

Wo bieten wir diese Hilfe an?

In verschiedenen Berliner Bezirken

Im Landkreis Oberhavel in Brandenburg

Im Landkreis Barnim in Brandenburg

Wege zu uns / Ansprechpartner*innen:

Das jeweils zuständige regionale Jugendamt prüft zunächst den Bedarf. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr zuständiges Jugendamt.

Ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung  muss gegebenenfalls von den Sorgeberechtigten/dem Vormund im Jugendamt gestellt werden.

Das Jugendamt beauftragt uns gegebenenfalls und finanziert die Hilfe.

Was erreicht werden soll wird mit allen Beteiligten gemeinsam in einem Hilfeplan im Jugendamt festgeschrieben.

Der Hilfeplan bildet die Arbeitsgrundlage und wird in einem verabredeten Zeitraum überprüft. Ziele werden individuell am Bedarf orientiert formuliert und mit Unterstützung der Familienhelfer*in umgesetzt.

Bei Fragen können Sie uns unter  der Telefonnummer 030 609 618 60 erreichen.

Bitte nutzen Sie dazu unsere Sprechstunde mittwochs von 9:00-15:00 Uhr,

Ansprechpartnerin ist Frau Schmiermund.

 

Gesetzliche Grundlage : § 31 SGB VII

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe. Da der Erziehungsauftrag der Eltern vorrangig ist, bleibt der bisherige Lebensmittelpunkt der Kinder somit erhalten und die Familie und das nähere Umfeld werden in die Hilfe mit einbezogen.