Therapeutisch betreutes Einzelwohnen für seelisch Behinderte - BEWSB

Rahmen der Betreuung:

Wir bieten 40 Plätze für interkulturelles betreutes Einzelwohnen für Erwachsene mit seelischer Behinderung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf als Eingliederungshilfe an (gemäß §§ 53,54 SGB VII als Leistung gemäß §78 SGB IX i.V.m. §113  SGB IX).

Damit beteiligen wir uns an der psychosozialen Grundversorgung im Bezirk. Die Vermittlung erfolgt über den Sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf.

Ziele der Betreuung:

Ziel der Eingliederung ist es, anhand der individuellen Bedürfnisse die  Fähigkeiten der Klient*innen in der Alltagsstrukturierung bestmöglich zu erhalten, wiederzuerlangen und auszubauen. Das Hauptziel liegt darin, sie zu befähigen möglichst selbstständig das eigene Leben zu strukturieren, soziale Beziehungen zu gestalten und Einsamkeit und Isolation zu verhindern.

Außerdem können die Einschränkungen wegen der psychischen Erkrankungen verringert werden und/oder ein besserer Umgang mit den Schwierigkeiten erlernt werden. Die Bezugsbetreuer*innen helfen dabei, Klinikaufenthalte zu vermeiden oder zeitlich zu verringern und das Wohnumfeld zu gestalten.

Wie sieht die Betreuung aus?

Wir arbeiten im Bezugsbetreuungssystem.

Der Betreuungsumfang und die Betreuungsinhalte sind individuell auf die Bedarfe der Klient*innen bezogen, werden zu Beginn der Betreuung abgestimmt und in deren Verlauf immer wieder neu angepasst.

Wir bieten Unterstützung in folgenden Bereichen:

  1. Selbstversorgung / Wohnen
  2. Tages-, Freizeit- und Kontaktgestaltung
  3. Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung
  4. Beeinträchtigungen aufgrund der psychischen Erkrankung

In jedem dieser Bereiche geht es darum, die Selbstständigkeit  der Klient*innen zu fördern, zur Selbsthilfe zu motivieren, entlastende Gespräche zu führen und Motivationsarbeit zu leisten.

Wer kann diese Betreuung erhalten?

Unsere Klient*innen sind durch ihre psychische Erkrankung  in der Teilhabe  am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt und benötigen vorübergehend oder für längere Zeit Unterstützung bei der selbständigen Lebensführung.

Voraussetzungen für die Betreuung der Klient*innen, Personen mit und ohne Migrationsgrund, Asylsuchende oder Geflüchtete, sind die Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie eine diagnostizierte psychische Erkrankung und eine Meldebescheinigung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

Wo findet die Betreuung statt?

  • In den Wohnungen der Klient*innen
  • In unseren Räumlichkeiten Beratung und Treffpunkt für BEWSB in der Westfälischen Straße in Berlin-Wilmersdorf

Wer führt die Betreuung durch?

Unsere Mitarbeiter*innen, mit und ohne Migrationshintergrund, haben u.a. folgende berufliche Qualifikationen:

  • Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen
  • Diplompädagog*innen
  • Psycholog*innen
  • Erzieher*innen

Um den vielfältigen Herkunftsländern und kulturellen Hintergründen unserer Klient*innen gerecht zu werden, sind unsere Bezugsbetreuer*innen in den verschiedensten Sprachen und Methoden zuhause, sodass wir unsere Betreuung häufig in der Muttersprache unserer Klient*innen anbieten können. Die bestehende Sprachenvielfalt wird kontinuierlich bedarfsgerecht erweitert.

Weltbürger gGmbH achtet bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter*innen darauf, dass diese neben ihren fachlichen Qualifikationen auch über Weltoffenheit sowie ein hohes Maß an Toleranz und Akzeptanz verfügen. Sie gehen bei ihrer Arbeit vom Prinzip der wertschätzenden Anerkennung, der Aktivierung im interkulturellen Kontext, der Ressourcenorientierung und einer systemischen Sichtweise aus.

 

Wege zu uns / Ansprechpartner:

Wenn Sie einen Betreuungsplatz wünschen, melden Sie sich bitte beim Gesundheitsamt/ Sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf, der Sie dann ggf. vermittelt: https://service.berlin.de/standort/328508/

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, können Sie sich auch gerne telefonisch an uns wenden.

Wir sind immer dienstags von 9:00-17:00 Uhr für Sie erreichbar. Ansprechpartnerinnen sind Frau Temel und Frau Grüter.

Telefon von Weltbürger gGmbH: 030 60 96 18 60

Gesetzliche Grundlage

„Die Eingliederungshilfe ist die wichtigste Unterstützungsleistung vom Staat für Menschen mit Behinderungen. Mit ihrer Hilfe sollen sie möglichst genauso am Leben teilnehmen können wie Menschen ohne Behinderung (…). Seit 01.01.2020 ist die Eingliederungshilfe nicht mehr Teil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Das Recht, als Mensch mit Behinderungen Unterstützung zu bekommen, ist ein eigenes Leistungsrecht im SGB IX. Grund dafür ist das Bundesteilhabegesetz – das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.“

Neudefinition: Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention, 2019:
„Menschen mit Behinderung sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder
Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“

Leistungen zur Sozialen Teilhabe gemäß § 113 SGB IX:
„(1) Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, (…). Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen.“